Fluora informiert.png

Die Auswirkungen der Effizienzvorschriften auf die Beleuchtung.

Diese Leuchtmittel werden verboten!

Was tun mit bestehenden Anlagen?

Diese Leuchtmittel werden Verboten.png

Retrofit vs. Umbau / Totalersatz

In den nächsten 2 Jahren werden einige Leuchtmittel verboten. Da bedeutet, dass diese in einem ersten Schritt nicht mehr produziert werden dürfen und in einem 2. Schritt auch das Verkaufen verboten wird.

Gerade bei Sanierungen von Gebäuden und Renovationen muss daher der Beleuchtung eine verstärkte Aufmerksamkeit geschenkt werden, sodass der Betreiber (Eigentümer) nicht in 3-4 Jahren unerfreuliche Überraschungen erlebt.

«Es gibt Retrofit-Lösungen für die Leuchtmittel.»

Diese Aussagen hören wir immer wieder in Beratungsgesprächen. Dies ist so weit auch richtig.
Nur: Oft bringen diese Retrofit-Lösungen nicht das gewünschte Ergebnis.
Es muss seriös geprüft werden, ob eine Retrofit-Lösung, der Umbau oder gar ein Totalersatz einer Beleuchtung Sinn macht.
Es sollte die Energiebilanz, die Betriebs- und Unterhaltskosten, so wie die Lichttechnischen Anforderung berücksichtigt werden bei der Entscheidung Retrofit oder Umbau / Totalersatz.
Bei Beleuchtungslösungen die Vorrausschauend geplant wurden, ist oft ein Umbau mit wenig Aufwand möglich.

Seit 2018 sind gesockelte (E14/E27/GU10, etc.) 230V Halogenleuchtmittel verboten. Nun erfolgt der nächste Schritt.

Was ändert genau?

Ab 01.09.2021 sind zusätzlich folgende Leuchtmittel verboten:

  • Kompaktleuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät, sprich sogenannte «Sparlampen».

  • Hochvolthalogenlampen linear R7s >2’700lm ~ca.140W

  • Niedervolthalogenlampen mit Reflektor

Später ab 01.09.2023 kommen dazu:

  • Lineare Leuchtstofflampen T8 (600/1200/1500mm)

  • Lineare Leuchtstofflampen T5 (600/900/1200/1500mm)
  • Hochvolthalogenlampen mit Sockel G9

  • Niedervolthalogenlampen mit Sockel G4 u. GY6.35

     

Effizienzvorschriften / Auswirkungen

AusphasungLichtquellen.jpeg

Grafik ohne Anspruch auf Vollständigkeit

Sprechen Sie Ihre Kunden darauf an!

Es gibt zu allen obengenannten Leuchtmitteln natürlich auch LED-Retrofit Lösungen. Diese sind jedoch meist nicht oder nur schlecht dimmbar oder sind unförmig und dadurch im Wohnbereich nur bedingt anwendbar. Durch die geringe Leistung und das andere LED-Dimm verhalten kann es auch zu unerwünschten Effekten kommen, z.B. flackern oder aussetzen. Der Wartungsaufwand verringert sich auch nur scheinbar da viele alte Komponenten der bestehenden Leuchten bestehen bleiben, z.b. Vorschaltgeräte, Trafos, etc. Durch die Wärmeentwicklung der alten Leuchtmittel sind meist auch die Sockel ausgeglüht und Spröde. Dadurch ergibt sich die ideale Möglichkeit die alten Leuchten durch eine neue zeitgemäss Beleuchtung zu ersetzen. Durch unsere Erfahrungen können wir Ihnen auch massgeschneiderte Lösungen aus einer Hand bieten.

Gerne informieren Sie auch über die Zahlreichen Förderprogramme.
Erste Infos erhalten Sie unter prokilowatt.ch. Fragen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!


Haben wir Ihr Interesse geweckt und möchten Sie sich weiter informieren?

Jetzt Kontakt aufnehmen